Eltern Einwilligung Tattoo Piercing Formular
Eltern Einwilligung Tattoo Piercing Formular Microgen/shutterstock.com

Eltern Einwilligung für Tattoos und Piercings

Ab welchem Alter, ist das Tätowieren oder Piercen des Körpers erlaubt?

Aus rechtlichem Blickwinkel betrachtet, ist das Tätowieren und Piercen eine Körperverletzung. Erst mit der Einwilligung der entsprechenden Person in diesen Eingriff, bleibt diese Handlung straffrei. Eindeutige Regeln sind hierzu im Jugendschutzgesetz verankert.

Das Gesetz verbietet es, unter 16-Jährige zu Tätowieren. Das Piercen ist sogar unter 14 Jahren gesetzeswidrig. Auch eine Einwilligung, ein Muttizettel oder eine Einverständniserklärung der Eltern bringt in diesem Fall nichts.

Bedauerlicher kommt es noch immer vor, dass sich Tätowierer nicht um die Gesetzeslage kümmern und trotzdem Minderjährige Piercen oder Tätowieren, womit sie sich strafbar machen. Erst mit 18 Jahren, hat man die freie Entscheidungsgewalt darüber, an seinem Körper Veränderungen nach seinen Vorlieben vorzunehmen.

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Wenn die Eltern dem 16-18-jährigem Kind eine Einverständniserklärung unterschreiben, darf es sich Tätowieren bzw. Piercenlassen. Da es allerdings immer häufiger zu Fälschungen der elterlichen Unterschrift kommt, gehen die Tätowierer zunehmend dazu über zu verlangen, dass beim Tätowieren/Piercen ein Elternteil anwesend sein muss.

Unterstreichen der Persönlichkeit durch Körperschmuck

Tätowierungen und Piercings sind genau am Puls der Zeit. Zur Verschönerung des Körpers mit individuellem Schmuck und/oder vielfältigen Motiven, um die persönliche Lebensart hervorzuheben, sind zahllose Varianten möglich.

Bei aller Effektivität der heutigen Methoden der Tätowierer, ist das Prozedere trotzdem mit gewissen Schmerzen verbunden. Darüber hinaus ist ein solcher Eingriff eine dauerhafte, irreversible Veränderung des Körpers, weshalb der Gesetzgeber äußerst streng bei der Setzung der Rahmenbedingungen agiert.

Da dieser Eingriff nicht umkehrbar ist, ist es angebracht eine solche Entscheidung gründlich zu überdenken, oder die Erlaubnis der Eltern einzuholen.

Nach der Entschlussfassung, begibt man sich auf die Suche nach einem professionellen Tattoostudio. Hat ein Bekannter schon einmal einen solchen Eingriff durchführen lassen und war sehr zufrieden damit, kann man durchaus seiner Empfehlung folgen.

In einem Gespräch mit ihm, können die Gegebenheiten in Erfahrung gebracht werden: Beispielsweise die Dauer des Eingriffs, die hygienischen Zustände und den Verlauf der Wundheilung. Gleichermaßen von Bedeutung, ist ein Aufklärungsgespräch mit dem Tätowierer.

Hier können Fragen zur Behandlung an sich sowie zur Nachsorge gestellt werden. Am wichtigsten ist in diesem Gespräch möglichst detailreich zu besprechen, was exakt bei dem Eingriff durchgeführt werden soll.

Eine weitere Informationsquelle für verschiedene Stile, ist das Internet. Kleine Anmerkung: Nachdem man tätowiert wurde, hat Sauberkeit oberste Priorität. Vor Versorgung der Wunde also stets gründlich die Hände waschen! Nikotinfinger garantieren dabei nahezu, dass sich die Wunde entzündet.

Es gilt insgesamt also diverse Punkte zu beachten. Folgend ist eine Zusammenfassung der bedeutungsvollsten Aspekte vorzufinden.

Erstmaliger Besuch im Tattoostudio

Solltest du noch keine 16 Jahre alt sein, dich aber trotzdem Tätowieren oder Piercen lassen möchtest, ist das Einverständnis deiner Eltern notwendig.

Warum? Natürlich liegen sie voll im Trend. Betrachtet man diese Eingriffe aber von der rechtlichen Seite, erfüllen sie den Tatbestand einer Körperverletzung. Lediglich im Falle einer ausdrücklichen Zustimmung der Person, bei der der Körper verändert wird, braucht der Tätowierer keine Strafe fürchten.

Dies gibt das Jugendschutzgesetz ausdrücklich vor. Die Regelungen hierzu sind sehr streng und der Gesetzgeber hat noch zusätzliche Anweisungen auf Lager.

Auch ein Muttizettel verschafft keine Abhilfe

Ein vollumfängliches Verbot gilt bei Tattoos für unter 16-Jährige und bei Piercings für unter 14-Jährige. Da kann nicht einmal ein Muttizettel, eine Einwilligungserklärung der Eltern oder das eigene Einverständnis Abhilfe verschaffen.

Tattoostudios, die diese Regelungen missachten, sollten definitiv gemieden werden. Erst wenn man volljährig ist, also mit 18 Jahren, verfügt man über die freie Entscheidungsmacht über den eigenen Körper.

Dementsprechend auch darüber, inwiefern der Körper mit Tätowierungen oder Piercings verändert wird.

Schummeleien bei der Unterschrift bringen Tattoostudios in Not

Tätowierer dürfen ihrer Tätigkeit nachgehen, wenn 16- jährige Heranwachsende eine Einverständniserklärung, die von den Eltern unterzeichnet wurde, vorlegen.

So können die gewünschten Verzierungen auf den dafür vorgesehenen Stellen des Körpers platziert werden. Häufig geben Eltern nicht ihr Einverständnis, wenn ihre Kinder ihren Körper mit Tattoos oder Piercings “verschönern” wollen.

Deshalb kommt es bedauerlicherweise oft dazu, dass die Jugendlichen die Unterschrift der Eltern fälschen. Dies kann für den Tätowierer gravierende Folgen nach sich ziehen und sogar in einer Strafverfolgung enden.

Qualifizierte Tätowierer treffen Vorbeugungen

Damit qualifizierte Tätowierer nicht auf gefälschte elterliche Unterschriften hereinfallen, sind sie an einer hieb und stichfesten Lösung interessiert.

Um zu gewährleisten, dass die Eltern definitiv einverstanden sind, muss demnach mindestens ein Elternteil beim Tätowieren bzw. Piercen des Minderjährigen dabei sein.

Zusammenfassung:

  • Für unter 14-Jährige ist das Piercen und für unter 16-Jährige ist das Tätowieren strikt verboten.
  • Sind die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahre alt, darf der Tätowierer mit der Einwilligung der Eltern den Eingriff vornehmen.
  • Qualifizierte Tattoostudios beugen Unterschriftenfälschungen vor, indem sie die Anwesenheit von mindestens einem Elternteil fordern.
  • Ist man schließlich 18 Jahre alt, verfügt man über die freie Entscheidungsgewalt darüber, was mit seinem eigenen Körper passiert.
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