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Piercings und Tattoos: Können Eltern es verbieten?

Spätestens seit "bauchfrei" zum Muß im deutschen Modesommer geworden ist, sind die silbernen oder bunt glitzernden Piercings am Nabel beinahe Standard. Was dem einen verführerisch erscheint, sehen Eltern minderjähriger Kinder oft ganz anders. Am liebsten würden es viele verbieten, dass sich ihr Nachwuchs für den Körperschmuck "stechen" lässt. Ihre rechtlichen Möglichkeiten dazu sind aber gering. Und die Erfahrung zeigt: Kids, die sich piercen lassen wollen, finden einen Weg. Mittlerweile schon normal solch ein Bauchnabelpiercing. Quelle: pixelio.de Die Diskussion ins Rollen gebracht hat der Vater einer 13-Jährigen. Er hatte beim Petitionsausschuss des Bundestages beanstandet, dass sich seine Tochter ohne seine Einwilligung ein Bauchnabel-Piercing stechen ließ und er nicht rechtlich gegen den Studiobetreiber vorgehen könne. Rechtliche Möglichkeiten der Eltern scheinen gering Wie bei einer Blinddarmoperation oder beim Zähneziehen handelt es sich nach Auskunft des Justizministeriums beim Piercen strafrechtlich gesehen um eine Körperverletzung. Dies fällt nicht ins Gewicht, wenn der Betroffene seine Einwilligung gibt - egal, ob Kind oder Erwachsener. Die Fähigkeit zu dieser Einwilligung sei keine Frage des Alters, sondern "der geistigen und sittlichen Reife", sagt das Bundesjustizministerium. Fazit: Ein Piercer macht sich also nur dann nicht strafbar, wenn der Jugendliche einschätzen kann, worauf er sich einlässt. Und das ist "eine Entscheidung im Einzelfall", resümiert das Ministerium. Hat der Jugendliche die Reife nicht, ist der Piercer nur mit der Einwilligung der Eltern strafrechtlich aus dem Schneider. Eltern haben oft Probleme ein Piercing-Wunsch des Nachwuchses zu unterbinden. Quelle: pixelio.de Zivilrechtlich hat das Piercen seine Tücken "Wir versuchen Kinder vor Alkohol und Nikotin zu schützen, aber das Piercen hat scheinbar noch keine Aufmerksamkeit in der Politik gefunden", beklagt die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Marita Sehn (FDP). Die momentane rechtliche Lage sei eine "Grauzone" für Eltern und für die Betreiber der Studios. Die Politikerin bezweifelt, dass jeder Piercer einschätzen kann, ob die Jugendlichen mit einer fixen Idee oder nach langem Nachdenken über die Gefahren des Körperschmucks ins Studio kommen. Zumindest für Jugendliche unter 16 Jahren sollte die Einwilligung der Eltern Pflicht sein. "Dann hätten sowohl Eltern als auch die Studiobetreiber eine verbindliche Rechtsgrundlage." Auch zivilrechtlich hat das Piercen seine Tücken. So muss sich der Betreiber eines Studios fragen, ob er mit seiner jungen Kundschaft überhaupt einen rechtsgültigen Vertrag abschließen kann. Rechtsexperten beschwichtigen: Bei durchschnittlich 60 Euro Kosten falle der Körperschmuck unter den "Taschengeld-Paragraphen", so der Oldenburger Experte für Familienrecht, Wolfgang Schwackenberg. Danach können Jugendliche Verträge abschließen, soweit sie nicht eine Summe überschreiten, die sie üblicherweise monatlich als Taschengeld zur Verfügung haben. Ob bei diesem Piercing auch nach dem Ausweis gefragt wurde? Quelle: pixelio.de Manche Jugendliche kämen mit Fremden, die sich als Eltern ausgäben Eltern könnten ihr Erziehungsrecht - ebenfalls im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert - ins Feld führen und den Kindern das Piercen verbieten. Schwackenberg warnt davor, sich bei Familienstreitigkeiten am Gesetzestext zu orientieren. "Piercing ja oder nein" sei eine Frage der Erziehung. "Da kann man nicht immer nach dem Staat rufen." Einige Piercer haben sich selbst geholfen: Die Organisation Professioneller Piercer in Aachen rät den 24 angeschlossenen Studios (bundesweit gibt es etwa 2000 Piercing-Studios), den Körperschmuck bei Jugendlichen ab 14 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern zu stechen. Alle müssen sich ausweisen. Denn manche Jugendliche kämen mit Fremden, die sich als Eltern ausgäben.


(Quelle:www.kwick.de)
 
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Piercingschmuck

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