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EU Nickelrichtlinie für Piercingschmuck
In der Richtlinie blieb zunächst unberücksichtigt, dass nicht der Nickelgehalt, sondern dessen Abgabemenge ausschlaggebend für allergische Reaktionen ist. Der bis dahin meistens verwendete Edelstahl 316L war demzufolge nicht mehr zugelassen, da dessen Nickelgehalt mit 10% bis 14% die in der Richtlinie vorgegebenen Werte deutlich überstieg. Stattdessen wurde anschließend vor allem auf Titan ausgewichen. Da die Oberfläche von Titan jedoch auch nach intensiver Politur mehrere Unebenheiten aufweist, welche die Ansiedlung von Mikroben und somit Entzündungen begünstigen, galt Stahl trotz der Richtlinie weiterhin als besser geeignetes Material für den Ersteinsatz. Am 27. September 2004, wurde die Richtlinie dahingehend geändert, wonach sich die Obergrenzen für Nickel nun an der Nickelfreisetzung orientieren. Somit ist Edelstahl auch wieder als Erststecker zugelassen.
 
Demzufolge geeignet sind Edelstahl (316L), Titan, Niob und PTFE, also Materialien deren Nickelfreisetzung fünf Nanogramm pro Quadratzentimeter und Woche durch Abrieb nicht übersteigt.
 

Piercingschmuck

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